E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
29. April 2024
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Was wird gefördert?

Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und -anhängern.

Wer kann sich bewerben?

Unternehmen, gemeinnützige Organisationen

Umfang der Förderung

Förderung von 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder -anhänger.

Weitere Förderprogramme

WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024

Projektförderung der Rusch-Stiftung

Aktion Mensch: Projektförderung für Barrierefreiheit

Förderung von Transformationskonzepten