Arbeitsschutz der Mitarbeitenden

Die Mitarbeitenden arbeiten in einer angenehmen, reizarmen Umgebung und werden über außerordentliche Belastungen am Arbeitsplatz informiert.

Tipp 1: Wenn viele Menschen gemeinsam in einem Raum arbeiten, können räumliche Veränderungen helfen, um Lärm zu reduzieren wie z.B. schallabsorbierende Raumteiler aufzustellen, Pflanzen zu verteilen oder auch Schränke neu zu arrangieren.

Tipp 2: Technische Geräte wie Telefone und Drucker können ständig Geräusche erzeugen und stören. Diese können in Räumen untergebracht werden, wo niemand konzentriert arbeiten muss.

Tipp 3: Gemeinsam eingerichtete Ruhezeiten können helfen, dass alle Mitarbeitenden Rücksicht aufeinander nehmen.

Menschen verbringen ca. 90% ihrer Zeit in Innenräumen. Über die Luftqualität in Innenräumen machen sich allerdings nur wenige Menschen Gedanken. Dabei kann die Konzentrationsfähigkeit in Räumen mit „schlechter“ Luft gering sein und die Produktivität beeinflussen: ein zu hoher Kohlenstoffdioxidgehalt kann z.B. schlechte Luftqualität bedeuten. Draußen liegt der Wert bei ca. 400 ppm, in Innenräumen wird ab ca. 1000 ppm nur noch eine moderate Luftqualität gemessen. CO2-Sensoren mit LED-Anzeige können dabei helfen, die Luftqualität sichtbar zu machen und einen Anreiz bieten, kontinuierlich für bessere Luftqualität im Büro zu sorgen. Das Angebot von Luftqualitätssensoren ist umfangreich, der Preis kann zwischen 80 und 200€ liegen.  

Arbeitsschutzrechtliche Anliegen fallen vor allem in den technischen Bereichen einer Veranstaltung an wie Messebau, Veranstaltungstechnik und Logistik. Aber auch für Menschen, die viel am Computer arbeiten, gelten arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen.   

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt in dem verlinkten Onlinebeitrag, dass gesetzlich festgelegter Arbeitsschutz der Unfallvermeidung und zum Schutz der Gesundheit aller Arbeitnehmer*innen dient. Teilbereiche des Arbeitsschutzes stellen z.B. die Sicherheit der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes dar und behandeln, wie Mitarbeiter*innen vor den negativen Auswirkungen durch Lärm und Vibration und künstliche optische Strahlung geschützt werden müssen. Darüber hinaus gibt es die Verordnung zur Lastenhandhabung. 

Arbeitsschutz liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber*in. Grundsätzlich gilt somit bei arbeitsschutzrechtlichen Fragen, dass die Gefahr durch die Arbeitsgeber*in beurteilt werden muss und darauf aufbauend entsprechende Schutzmaßnahmen durch die Arbeitgeber*in umgesetzt werden müssen.  

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Weitere Maßnahmen

Nachhaltigkeit im Veranstaltungsprogramm

Feedbackmöglichkeiten für PartnerInnen

Nachhaltige Ausstattung

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