Anti-diskriminierende Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit ist anti-diskriminierend gestaltet.

Auch bei der Bereitstellung von Informationen auf Webseiten muss Barrierefreiheit berücksichtigt werden: Wenn Texte z.B. nicht kontrastreich vom Hintergrund abgehoben werden, können Menschen mit einer Sehbehinderung Text nur schlecht erkennen. Und einfache Schriftsprache ist beispielsweise geeignet, um Nicht-Muttersprachler*innen und Menschen mit geringer Lesekompetenz den Zugang zu Inhalten auf einer Veranstaltungswebsite zu ermöglichen.

Die Barrierefreiheit von Websites hängt u.a. von der Struktur und den Navigationskonzepten, der graphischen Gestaltung und den eingesetzten technischen Mittel ab. Das Fachportal der Aktion Mensch “Einfach für Alle” bietet niedrigschwellig Informationen zur Gestaltung barrierefreier Websites an, die auch Veranstalter*innen nutzen können, um die Inhalte einer Website wirklich allen Menschen zu bereitzustellen. Hier kannst du in „Schnelltests“ die Barrierefreiheit deiner Veranstaltungswebsite prüfen.

Neben dem Fachportal sollten auch die sog. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die als internationaler Standard für barrierefreie Webinhalte gelten, herangezogen werden. Für die bestmögliche Umsetzung der Richtlinie wurden Tutorials erstellt.

In dem Onlineportal von Aktion Mensch (https://www.aktion-mensch.de/corona-infoseite) werden niedrigschwellig Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt. Viele Menschen mit Behinderung sind einem höheren Risiko ausgesetzt, durch das Corona-Virus schwer zu erkranken, daher ist die barrierefreie Weitergabe von Informationen zur aktuellen Situation besonders wichtig. 

„Leichte Sprache“ ermöglicht den Zugang zu Kommunikation und geschriebenen Texten für Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen haben. Leichte Sprache kann für Texte im Internet, aber auch auf gedruckten Informationsmaterialien angewendet werden.  

Der Hep Hep Hurra e.V. stellt eine umfangreiche Werkzeugkiste für die Umsetzung Leichter Sprache zur Verfügung. Unter den Materialien ist z.B. ein Spickzettel zu finden, auf dem die wichtigsten Regeln zusammengefasst sind, um einen Text in Leichter Sprache zu formulieren. In Texten, die in Leichter Sprache formuliert werden, werden weder Abkürzungen, Verneinungen noch Genitive eingesetzt. Lange Sätze werden vermieden und jeder Satz sollte nur eine eindeutige Aussage enthalten. Der Verein hat zudem das Projekt Hurraki initiiert, in dem ein Wiki aufgesetzt wurde. Das Wiki dient als Wörterbuch für Leichte Sprache und zeigt eindrücklich, wie Texte verständlicher geschrieben werden können und welche alternativen Wörter genutzt werden können.  

Grundsätzlich wird empfohlen, Informationen z.B. für unterschiedliche Sinne zugänglich zu machen, d.h. Bilder zu nutzen und Text anzubieten. Das Netzwerk Leichte Sprache stellt ebenfalls Informationen zur Verfügung. 

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat auf der Website https://www.leserlich.info/ Informationen für die inklusive Gestaltung von Printmedien zusammengetragen. Auf der Website stehen z.B. ein Kontrast- und Schriftgrößenrechner zur Verfügung. 

Diskriminierung kann unterschiedliche Formen annehmen. Eine davon ist Sprache und die Worte, die wir wählen. Sprache beeinflusst unser Denken: Es ist deshalb essenziell, in tagtäglicher Kommunikation Ausdrücke und Begriffe zu wählen, die z.B. Menschen religiöser Gemeinschaften oder mit Behinderungen nicht diskriminieren, um Diskriminierung gesamtgesellschaftlich zu verhindern. 

Dies sollte sich auch in den Kommunikationsregeln auf euren Social Media-Kanälen und bei der Erstellung von Werbematerialien und Informationen für eine Veranstaltung widerspiegeln.  

Auf den folgenden Seiten könnt ihr euch zu dem Thema, passenden Ausdrucksweisen und Reaktionen auf diskriminierende Sprache informieren: 

Wenn alle gemeint sind, ist es wichtig auch alle anzusprechen. Denn nicht jede Form der Diskriminierung erfolgt gewaltvoll mit Handlungen, auch mit Worten werden Menschen (teils unbemerkt und unbewusst) diskriminiert. Gendersensible Sprache kann als Instrument dienen, um sich gegen solche Diskriminierung und für Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen.  

Auf den folgenden Seiten findest du Formulierungshilfen und weiterführende Informationen:  

Bei der barrierefreien Gestaltung von Informationsmaterial ist grundsätzlich darauf zu achten, dass Informationen sowohl visuell als auch auditiv vermittelt werden. Dieses Prinzip ist in Form von Simultanübersetzung in Gebärdensprache oder Über- oder Untertitelung relativ etabliert. Auf der anderen Seite gibt es hier jedoch auch noch viel Potential: z.B. sollte bei der Gestaltung von Webseiten darauf geachtet werden, dass alle relevanten Informationen von Vorlese-Software erkannt werden können und Beschilderung kann z.B. mit einer installierten Ansagesäule oder einem QR-Code versehen werden, der zu einer Audioversion des Geschriebenen führt, die auf dem Smartphone abgespielt werden kann.

Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass Informationen in leicht verständlicher Sprache, wenn möglich auch in Leichter Sprache, vermittelt werden, um Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Menschen mit eingeschränkten Kenntnissen der fraglichen Sprache miteinzubeziehen. Zusätzlich können Piktogramme und Symbole, wie z.B. die Metacom-Symbole für Unterstützte Kommunikation, bei der Vermittlung von Informationen behilflich sein.

Bei der Gestaltung von visuellen Informationsmedien sollte darauf geachtet werden, ausreichend große Schrift in einer leicht lesbaren Schriftart (z.B. Arial mindestens 12 Punkte) und ausreichend große Kontraste zu verwenden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse von Personen mit Rot-Grün-Blindheit und Farbenblindheit berücksichtigt werden.

Wenn ihr euch tiefergehend mit dem Thema beschäftigen möchtet, bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf ihrer Webseite unter dem Stichwort Information/Kommunikation einen guten Überblick sowie hilfreiche Links.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

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