Die Zahl des Monats – August

Die Veranstaltungssaison ist im vollen Gange und besonders bei heißen Sommertemperaturen ist es wichtig, viel zu trinken. Gerade bei großen Events wie Sportveranstaltungen, Festivals oder Volksfesten kommen dafür leider häufig große Mengen an Einwegbechern zum Einsatz. Insgesamt werden in Deutschland pro Jahr rund 3 Milliarden Einwegbecher mit einem Gewicht von…

Die Veranstaltungssaison ist im vollen Gange und besonders bei heißen Sommertemperaturen ist es wichtig, viel zu trinken. Gerade bei großen Events wie Sportveranstaltungen, Festivals oder Volksfesten kommen dafür leider häufig große Mengen an Einwegbechern zum Einsatz. Insgesamt werden in Deutschland pro Jahr rund 3 Milliarden Einwegbecher mit einem Gewicht von über 33.000 Tonnen verbraucht, was enorme Klimaschäden erzeugt. So werden 175.000 Tonnen CO2 nur durch die Nutzung von Einwegbechern pro Jahr in Deutschland verursacht (Quelle: Deutsche Umwelthilfe).

Unsere Zahl des Monats ist die 5, hinter der sich ein Fakt zur Klimafreundlichkeit von Mehrwegbechern verbirgt. Schon nach fünf Befüllungen kann ein Mehrwegbecher die klimafreundlichere Wahl sein, im Vergleich zum Einwegbecher (Quelle: Mehrweg-mach-mit). Damit wird deutlich, dass es bei Veranstaltungen viel Einsparpotential gibt, indem klimafreundlichere Alternativen gewählt werden. Würden beispielsweise alle Einwegbecher durch Mehrwegbecher ersetzt, könnten jedes Jahr rund 110.000 Tonnen CO2 in Deutschland eingespart werden.

Warum trotz neuer Gesetze weiterhin viele Einwegbecher genutzt werden:

Durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung können seit 2021 einige unökologische Einwegplastikprodukte auf Veranstaltungen nicht mehr eingesetzt werden. Die häufig verwendeten Wegwerfbecher aus den rohölbasierten Kunststoffen Polyethylenterephtalat (PET), Polypropylen (PP) und Polystyrol (PS) sind allerdings weiterhin zugelassen. Dies hat hauptsächlich zwei Gründe. Die jetzt verbotenen Produkte sind jene, die besonders häufig an europäischen Stränden gefunden wurden und die insgesamt ca. 86% der Einwegkunststoffe ausmachten. Der zweite Grund aus Sicht der EU ist, dass für die verbotenen Produkte bereits Alternativen verfügbar sind, was bei den oben aufgeführten Kunststoffen nicht der Fall ist. Hier soll es allerdings darum gehen den Verbrauch deutlich zu reduzieren.

Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023 in ganz Deutschland. Alle Betriebe, Stände, Cafés etc. sind seit diesem Jahr verpflichtet, eine Mehrwegalternative für den Verzehr ihrer ausgegebenen Speisen und Getränke anzubieten. Diese muss allerdings nicht genutzt werden, viele Einwegverpackungen und -artikel sind weiterhin erlaubt. Hier können Veranstaltungsbesucher:innen etwas bewegen und aktiv Mehrweg einfordern. Wenn ein Stand auf einer Veranstaltung von einer Ausnahmeregelung betroffen ist und kein Mehrweg anbietet, muss jedoch ein selbst mitgebrachtes Behältnis befüllt werden. Diese Möglichkeit ist ebenfalls Teil des Gesetzes (Quelle: VerpackG §34).

Zum Schluss möchten wir euch noch ein paar Tipps mit auf den Weg geben, die ihr bei der Einführung von Mehrwegbechern, aber auch bei Mehrwegsystemen für Speisen beachten könnt.

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